Die Gesetzeslage bei Beziehungen mit Altersunterschied
Das
österreichische Jugendgesetz regelt, welche Beziehungen Minderjährige untereinander und mit erwachsenen Personen führen dürfen. Es betrifft nicht die Beziehung an sich, sondern regelt den sexuellen Kontakt zwischen zwei Menschen. Dies dient deinem Schutz und soll dich davor bewahren, seelischen oder körperlichen Schaden zu nehmen. Auch wenn du denkst, die wahre Liebe gefunden zu haben, müssen sowohl Mann als auch Frau diese Gesetze beachten!
Grundsätzlich gilt: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres giltst du als minderjährig. Ab 21 Jahren bist du erwachsen und wirst auch strafrechtlich wie ein Erwachsener verurteilt. Zwischen 14 und 18 bist du ein Jugendlicher oder eine Jugendliche. Bis zur Vollendung deines 13. Lebensjahres giltst du gesetzlich als Kind.
Einen festen Freund oder eine feste Freundin kannst du in jedem Alter haben. Wird die Beziehung zwischen Mann und Frau aber intim, gibt es einige Regeln, die du und dein Freund beachten sollten. Rechtlich gesehen, darfst du ab deinem 13. Geburtstag (Anfang deines 14. Lebensjahres) mit jemandem schlafen. Dein Partner darf aber nicht mehr als drei Jahre älter als du sein, sonst macht er sich strafbar. Wenn du und dein Freund beide (!) jünger als 13 Jahre alt sind, ist der sexuelle Kontakt zwischen euch zwar verboten, aber ihr könnt nicht dafür bestraft werden, weil ihr beide noch nicht strafmündig seid. Bist du schon 14 Jahre alt, gibt es diese Beschränkung auf einen maximalen Altersunterschied von drei Jahren nicht mehr.
Steckst du also gerade in einer Beziehung mit einem älteren Partner oder denkst in diesem Moment darüber nach, eine Beziehung mit einem Älteren einzugehen, dann hoffen wir, dass wir dich über alle Seiten einer Beziehung zwischen zwei Partnern mit Altersunterschied informieren konnten!
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